Gewalt und sexueller Missbrauch sind ein gesellschaftliches Phänomen, das sich durch viele Lebensbereiche zieht und leider auch vor dem Sport nicht Halt macht. Von Täterinnen und Tätern ist bekannt, dass sie meist strategisch vorgehen und sich gern dort aufhalten, wo sie leicht Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können. Der TSV Mühlhofen hat sich entschlossen, die Aufmerksamkeit dafür zu schärfen sowie Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch möglichst wirksam zu schützen
Am 01. Januar 2012 ist das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) in Kraft getreten. Dem wollen wir Rechnung tragen. Unser Präventionskonzept orientiert sich an den Leitfäden der Deutschen Sportjugend.
Ziel ist es, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport dafür zu sensibilisieren, Anzeichen ernst zu nehmen und für den Verdachtsfall gewappnet zu sein.
Wir möchten dafür Sorge tragen, dass unser Sportverein Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum gegen jegliche Art von Gewalt bietet.
Übersicht
Unsere Vertrauenspersonen
gegen sexualisierte Gewalt im Sport, wenn (zum Beispiel)…..
…..dich jemand ungewollt anfasst, z.B. am Po oder an den Brüsten
…..dich jemand gegen deinen Willen küsst
…..dich jemand nackt fotografieren will und/oder Nacktfotos von dir veröffentlicht
…..du wegen solcher oder ähnlicher Situationen komische Gefühle hast
dann…..
…..kannst du dich vertrauensvoll an uns wenden!
Wir hören dir zu und können dir weiterhelfen!
Melde dich einfach per E-Mail oder Telefon bei
Simone Pawlinka
simone.pawlinka@tsv-muehlhofen.de |
Marco Benz
marco.benz@tsv-muehlhofen.de |
Weitere Infos und Beratungsstellen
Beratungsstelle Morgenrot
Deutsche Sportjugend
Aufnahme des Leitbildes in die Vereinssatzung
„Unser Verein respektiert, unabhängig von sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung, Alter und Geschlecht die Würde jedes Einzelnen.“
„Außerdem verurteilen wir jegliche Form von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt.“
Erweitertes Führungszeugnis für alle Abteilungs- und Übungsleiter
Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sog. Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sog. „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben.
Siehe auch Paragraph 72a SGB VIII.
Anerkennung von Schutzvereinbarungen und Ehrenkodex von allen Übungsleitern
Ehrenkodex | Schutzvereinbarungen |
Interventionsleitfaden und Elternbrief
Interventionsleitfaden | Elternbrief |